Zweckverband zur Wasserversorgung Denkendorf - Kipfenberg
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.12.2024 die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2025 – 2028 beschlossen.
Kostenrechnende Einrichtungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, spätestens alle vier Jahre die Gebühren zu kalkulieren und kostendeckend zu arbeiten. Betrachtet hierbei werden die Ergebnisse aus den Vorjahren (Nachkalkulation) sowie die Kostenabschätzung für die kommenden Jahre (Vorauskalkulation). Als Ausgaben werden hierbei lediglich Sachkosten, Personalkosten und kalkulatorischen Kosten zu Grunde gelegt. Als Einnahmen werden sonstige Einnahmen, beispielsweise Kostenerstattungen sowie die Einnahmen aus Grundgebühren angesetzt. Die Differenz wird durch die geschätzten Wasserverkaufszahlen dividiert und es ergibt sich folglich der Wasserpreis.
Einen Großteil der kalkulierten Gebühren nehmen die kalkulatorischen Kosten ein, welche ein „Abbild“ der Vermögenswerte der Verbandseinrichtungen darstellen. Dies sind kalkulatorische Abschreibungen und eine kalkulatorische Verzinsung der Vermögenswerte. Hierüber müssen investive Ausgaben des Vermögenhaushaltes finanziert werden. Dies spiegelt sich in einer stetigen und notwendigen Erhaltung der Verbandsanlagen (Liegenschaften, Hauptleitungsnetz, Hausanschlüsse) wider. Zudem ist die Erschließung von neuen Gebieten (Erweiterung der Verbandsanlage) nicht mit den hieraus resultierenden Beitragseinnahmen realisierbar.
Die Kalkulation erfolgt gemäß den gesetzlichen Grundlagen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG).
Die erhöhten Gebühren (Verbrauchs- und Grundgebühren) sind ab dem 01.01.2025 gültig. Die Vorauszahlungen für 2025 auf den Wasserverbrauch beruhen auf der Jahresabrechnung 2024 zum bislang gültigen Wasserpreis (netto 1,66 €/m³). Dies bedeutet, erst zum Jahresende 2025, wenn der Jahresverbrauch 2025 abgerechnet wird, kommt es in den meisten Fällen zu Nachzahlungen. Erst dann ist die Gebührenerhöhung tatsächlich spürbar. Unsere Kunden haben demnach ausreichend Zeit, sich darauf einzustellen. Wer es wünscht, im Jahr 2025 die bereits festgesetzten Abschläge zu erhöhen, kann dies bei der Geschäftsstelle veranlassen. Für alle Rückfragen steht die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Übersicht über die künftigen Gebührensätze:
Verbrauchsgebühren
Verbrauchsgebühr: 2,57 €/m³
Verbrauchsgebühr Bauwasserzähler/
sonstiger beweglicher Zähler: 2,57 €/m³
Grundgebühren
Grundgebühren für Hauswasserzähler (Dauerdurchfluss):
bis 4 m³/h 84 €/Jahr
bis 10 m³/h 96 €/Jahr
bis 16 m³/h 100 €/Jahr
über 16 m³/h 200 €/Jahr
Grundgebühr Bauwasserzähler: 20 € je angefangenen Monat